Zuschüsse

Jugendarbeit kann gefördert werden durch:

             - die Richtlinien des Landkreises Bad Kreuznach zur Förderung der Jugendarbeit 
             - die Richtlinien der Stadt Bad Kreuznach zur Förderung der Jugendarbeit 
             - das Jugendförderungsgesetz des Landes Rheinland Pfalz 
             - das Programm Soziale Bildung Plus des Landes Rheinland Pfalz 
             - das Programm Medienpädagogik des Landes Rheinland Pfalz 
             - die Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland Pfalz
             - Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Maßnahmen der kirchlichen Jugendarbeit
             - Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Jugendexerzitien - Einkehrtagen - Religiösen Besinnungstagen
            

Neben diesen Richtlinien und Programmen gibt es noch zusätzliche Fördermöglichkeiten bei etlichen Verbandsgemeinden im Landkreis Bad Kreuznach
und der Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral. Auf der Homepage der Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral sowie der Homepage des Evangelischen Jugendreferates an Nahe und Glan sind auch die aktuellen Antragsformulare. 
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