Zuschüsse
Jugendarbeit kann gefördert werden durch:
- die Richtlinien der Stadt Bad Kreuznach zur Förderung der Jugendarbeit
- das Jugendförderungsgesetz des Landes Rheinland Pfalz
- das Programm Soziale Bildung Plus des Landes Rheinland Pfalz
- das Programm Medienpädagogik des Landes Rheinland Pfalz
- die Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland Pfalz
- Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Maßnahmen der kirchlichen Jugendarbeit
- Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Jugendexerzitien - Einkehrtagen - Religiösen Besinnungstagen
| Neben diesen Richtlinien und Programmen gibt es noch zusätzliche Fördermöglichkeiten bei etlichen Verbandsgemeinden im Landkreis Bad Kreuznach und der Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral. Auf der Homepage der Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral sowie der Homepage des Evangelischen Jugendreferates an Nahe und Glan sind auch die aktuellen Antragsformulare. |

